Verlustquote (Loss Given Default, LGD)

Der Loss Given Default (LGD) ist eine wichtige Kennzahl zur Messung des Kreditrisikos.

Im Gegensatz zur Ausfallwahrscheinlichkeit (Probability of Default, PD), die die Wahrscheinlichkeit des Ausfalls des Kreditnehmers beschreibt, gibt der LGD Auskunft über den tatsächlichen Verlust, der bei einem Ausfall des Kreditnehmers entstehen würde.

Der LGD ist abhängig von verschiedenen Faktoren wie der Art des Kredits, der Branche des Kreditnehmers und den zur Verfügung stehenden Sicherheiten. Je höher die Sicherheiten, desto geringer ist der erwartete Verlust im Falle eines Ausfalls. Der LGD kann sowohl für Einzelkredite als auch für Kreditportfolios berechnet werden.

Der LGD ist eine wichtige Größe für die Bestimmung der Mindestkapitalanforderungen nach Basel II und Basel III. Die Banken müssen ausreichend Eigenkapital vorhalten, um Verluste bei einem Ausfall abzudecken. Der LGD fließt dabei als wichtiger Parameter in die Berechnung der erforderlichen Eigenmittel ein.

In der Praxis wird der LGD oft durch statistische Modelle bestimmt, die auf historischen Daten basieren. Eine sorgfältige Bestimmung des LGD ist für die Bewertung von Kreditrisiken und die Risikosteuerung von Banken unerlässlich.

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